Die Staats- und Regierungschefs der 28 EU Mitgliedsländer haben am 17. November im Rahmen des Sozialgipfels in Göteburg eine Säule sozialer Rechte ausgerufen. Das Dokument enthält 20 Grundsätze aus den Bereichen „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „Faire Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und soziale Inklusion“ und soll künftig als Kompass der europäischen Sozialpolitik wirken.

Artikel 1 „Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ legt beispielsweise fest: „Jede Person hat ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kopmetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.“ Wie dieser und alle weiteren Grundsätze umgesetzt werden sollen, ist derzeit noch unklar. Die Europäischen Säule sozialer Rechte besitzt und Empfehlungscharakter und ist nicht legislativ bindend.