Parallel zur Öffnung des Akkreditierungsverfahrens in Erasmus+ Jugend beginnen nun auch die Akkreditierungen in der Erwachsenenbildung. Die Europäische Kommission hat daher einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Akkreditierung im Bereich Erwachsenenbildung des Erasmus+ Programms veröffentlicht. Die Einführung von Akkreditierungen im Programmteil Erwachsenenbildung ist eine zentrale Neuerung, die für die neue Förderperiode ab 2021 gilt. Nach erfolgreicher Akkreditierung erhalten Projektträger für die Dauer der gesamten Förderperiode 2021-2027 vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen in Erasmus+ Erwachsenenbildung, Leitaktion 1. Mit der neuen Regelung sollen Vereinfachungen bei der Antragsstellung erreicht werden.

Anders als in Erasmus+ Jugend ist die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung nicht nur für Vielantragsteller gedacht. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen alle Organisationen, die ab 2021 mit der Leitaktion 1 der Erasmus+ Erwachsenenbildung arbeiten wollen, eine Akkreditierung vorweisen können. Die Leitaktion 1 beinhaltet derzeit vor allem Projekte zur Weiterbildung von Mitarbeitenden. Fortbildungen, Seminare, Fachtagungen aber auch Hospitationen können über Erasmus+ Erwachsenenbildung finanziert werden. Möglicherweise kommen ab 2021 Mobilitäten für Lernende hinzu. Dies hängt vom Ausgang der Verhandlungen zur Erasmus+ Verordnung ab.

Organisationen, die eine Rolle in der Erwachsenenbildung einnehmen, sind antragsberechtigt. Innerhalb des Antrags muss ein Plan zur Entwicklung der Organisation, ein sogenannter Erasmus+ Plan, formuliert werden. Die Erasmus+ Pläne ähneln den europäischen Entwicklungsplänen der aktuellen Förderperiode. Darüber hinaus muss ein Aktionsplan mit geplanten Mobilitäten der nächsten zwei bis drei Jahre vorliegen. Die antragsstellende Organisation muss mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung vorweisen können. Antragsteller*innen sind darüber hinaus zur Einhaltung der Erasmus+ Qualitätsstandards verpflichtet.

Erasmus+ Projekte im Bereich der Leitaktion 1, Erwachsenenbildung, sollen in der Förderperiode 2021-2027 folgende Ziele verfolgen: 1. Die Förderung von Inklusion, Diversität, Toleranz und demokratischer Teilhabe, 2. Die Verbreitung von Wissen über das europäische Erbe, 3. Die Entwicklung professioneller europäischer Netzwerke, 4. Verbesserung der Qualität in der Erwachsenenbildung durch Schulungen der Mitarbeitenden und Kapazitätsaufbau, 5. Verbesserung der Qualität der Lehre und des Lernens, 6. Verbesserung des Unterrichtens von Grundfertigkeiten.

Anträge auf Akkreditierung können vorerst bis zum 29. Oktober 2020 auf elektronischem Wege bei der jeweiligen Nationalagentur eingereicht werden. In Deutschland ist die Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NABIBB) für Erasmus+ Anträge im Bereich Erwachsenenbildung zuständig.