Der Programmleitfaden 2018 für das Erasmus+ Programm ist veröffentlicht. Das Dokument kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission in englischer Sprache heruntergeladen werden.

Wie bereits im vergangenen Haushaltsjahr wird es auch im Jahr 2018 wieder möglich sein Fördergelder aus dem Erasmus+ Programm für Begegnungen, Praktika, Hospitationen oder den Besuch von Kursen und Seminaren im europäischen Ausland zu beantragen. Dank des planmäßig ansteigenden Budgets, sind die Förderbedingungen derzeit günstig wie nie. Der Jährlich aktualisierte Programmleitfaden der EU-Kommission enthält alle Informationen für die kommende Antragsrunde. Er enthält alle grundlegenden Informationen zum Programm Erasmus+ und informiert über die formalen und finanziellen Regelungen sowie die inhaltlichen Ziele für die jeweilige Antragsrunde.

Das Förderprogramm Erasmus+ ist sowohl für die Jugendarbeit als auch die Erwachsenenbildung relevant.

Jugendliche, Auszubildende, haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte und administratives Fachpersonal können an den Mobilitätsprojekten teilnehmen.

Durch die Förderung „Strategischer Partnerschaften“ werden Träger der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung 2018 erneut die Möglichkeit erhalten Projekte zum gegenseitigen Austausch mit Partnereinrichtungen aus ganz Europa durchzuführen. Die Projekte sollen vor allem die gemeinsame Erstellung von Konzepten, Materialien oder Curricula zum Ziel haben.

Im Jahr 2018 stehen im Programm „Erasmus+“ 2,7 Milliarden Euro zur Finanzierung von Projekten in allen Bildungsbereichen zur Verfügung. Dies sind 200 Millionen Euro mehr als 2017. Das Budget für Erwachsenenbildung für Deutschland wird von derzeit 9,7 auf 10,4 Millionen Euro steigen. Innerhalb der Leitaktion 1 „Mobilitätsprojekte“ steigen die Mittel von 1,05 auf 1,35 Millionen Euro. Die Finanzausstattung von Leitaktion 2 „Austausch bewährter und innovativer Verfahren“ steigt von 8,7 auf 9,1 Millionen Euro. Strategische Partnerschaften sind der Leitaktion 2 zugeordnet.

Die Anzahl der bewilligten Projektanträge ist seit 2015 im Bereich der Erwachsenenbildung in beiden Leitaktionen erheblich angestiegen. Durch diesen Anstieg, der auf den stufenwiesen Budgetzuwachs bis 2020 zurückzuführen ist, haben sich die Förderquoten seit 2015 deutlich erhöh. Wurden innerhalb der Leitaktion 1 im Jahr 2015 lediglich 35,2% der eingereichten Anträge gefördert, waren es im Jahr 2016 bereits 40,9%. Im Jahr 2017 erhielten 74,5% der Anträge eine Zusage. Innerhalb der Leitaktion 2 lag die Förderquote 2015 bei 18,75%. Im Jahr 2016 wurden 35,6% der Anträge bewilligt und im Jahr 2017 47,8%.

Aufgrund des deutlichen Anstiegs des Erasmus+ Budgets im kommenden Haushaltsjahr, sind weiter steigende Förderquoten zu erwarten. Erasmus+ Gelder werden dadurch im kommenden Jahr im Bereich der Erwachsenenbildung so einfach zu bekommen sein wie nie zuvor.


Gelder zur Förderung von Erasmus+ Projekten müssen in formalen Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragsverfahren werden entweder zentral von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission oder dezentral von nationalen Fachbehörden durchgeführt. Für die Beantragung von Geldern aus dem Jugendteil von Erasmus+ ist in Deutschland die Nationalagentur „Jugend für Europa“ zuständig. Die Antragsverfahren für die Erwachsenenbildung werden von der NABIBB durchgeführt.

Ähnlich wie in den vergangenen Jahren wird Erasmus+-Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion durch Bildung, Jugendarbeit und Sport auch im Jahr 2018 Priorität eingeräumt.

2018 wird die Antragstellung zum ersten Mal über ein Onlineformular (kein PDF) erfolgen. Die entsprechenden Dokumente sind noch in Bearbeitung. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir Sie darüber informieren.

Eine Auswahl der Fristen für die Antragstellung:

Jugend:

LA 1:   Mobilitätsprojekte                                               1. Februar 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. Mai und 30. September 2018 beginnen

  1. April 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2018 beginnen
  2. Oktober 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und 31. Mai 2019 beginnen

LA 2: Strategische Partnerschaften:                          1. Februar 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 30. September 2018 beginnen

  1. April 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. September 2018 und 31. Januar 2019 beginnen
  2. Oktober 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2019 beginnen

Allgemeine und berufliche Bildung:

LA 1: Mobilitätsprojekte:                                              1. Februar 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2018 beginnen

LA 2: Strategische Partnerschaften:                        21. März 2018 für Projekte, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2018 beginnen

Sport:

Kooperationspartnerschaften:                                                 5. April 2018 für Projekte, die am 1. Januar 2019 beginnen

Kleine Kooperationspartnerschaften:                                    5. April 2018 für Projekte, die am 1. Januar 2019 beginnen

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen:           5. April 2018 für Projekte, die am 1. November 2018 beginnen