Europäisches Solidaritätskorps

Unbeschadet des noch ausstehenden Legislativverfahrens ist die Arbeit mit Freiwilligen des Europäischen Solidaritätskorps bereits möglich. Voraussetzung ist eine Akkreditierung als Entsendeorganisation. Da es noch kein eigenes Akkreditierungsverfahren für das ESC gibt, gelten Akkreditierungen für den Europäischen Freiwilligendienst gleichermaßen für das Solidaritätskorps. Alle Informationen, die zur Anerkennung als EFD-Organisation benötigt werden, finden Sie auf der Internetseite der Agentur „Jugend für Europa“. Nach erfolgreicher Akkreditierung, erhalten Organisationen Zugang zum ESC Online Portal wo sie im Pool der registrierten Teilnehmer nach geeigneten Freiwilligen für ihre Einrichtung suchen können.

Es ist möglich im Rahmen folgender EU-Förderprogramme ESC-Gelder zu beantragen:

Nehmen Sie im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes ESC-Freiwillige auf, erhält Ihre Organisation eine Projektkostenpauschale von 520 Euro pro Freiwilligem, pro Dienstmonat. Die Freiwilligen selber erhalten ein Taschengeld von 110€ pro Monat. Alle Kosten, die direkt im Zusammenhang mit der Durchführung eines EFD-Projektes mit behinderten jungen Menschen stehen, können zu 100% durch das Programm Erasmus+ finanziert werden. Außergewöhnliche Kosten können zu 100% finanziert werden. Alle Teilnehmer werden durch die Europäische Kommission versichert. Einen guten Überblick über alle Eckdaten bietet folgendes Fact sheet.