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Die Europäische Kommission hat am 22.05.2018 einen Vorschlag für eine neue EU-Jugendstrategie für den Zeitraum 2019-2027 veröffentlicht. Aufgrund der im Zuge der öffentlichen Konsultation gesammelten Rückmeldungen, des Feedbacks der Mitgliedstaaten und der eigenen Evaluierungen, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die EU-Jugendstrategie 2010-2018 zu breit aufgestellt und zu allgemein gehalten war. In ihrem Vorschlag vom 22.05. definiert die Kommission daher vier Schwerpunktbereiche für die jugendpolitische Zusammenarbeit ab 01.01.2019:
- Beteiligung: Förderung der Beteiligung der Jugend am demokratischen Leben.
- Begegnung: Ermöglichung von Jugendbegegnungen in der gesamten EU und darüber hinaus, um freiwilliges Engagement, Lernmobilität, Solidarität und interkulturelles Verständnis zu fördern.
- Befähigung: Förderung der Befähigung der Jugend durch Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit.
- Sektorübergreifende Zusammenarbeit: Berücksichtigung von Jugendbelangen in allen Politikbereichen.
Innerhalb der vier Schwerpunktbereiche wird es verschiedene konkrete Maßnahmen geben. Die wichtigsten Maßnahmen werden hier zusammengefasst:
- Beteiligung: Förderung der Beteiligung der Jugend am demokratischen Leben
- Der Strukturierte Dialog als Instrument zur Beteiligung der Jugend an der Politikgestaltung wird umbenannt und ausgebaut. Der neue EU-Jugenddialog wird jungen Menschen Gelegenheit bieten eigenständig politische Ansätze, zu selbst gewählten Themen zu entwickeln. Die EU-Institutionen sollen sich freiwillig verpflichten die erarbeiteten Ansätze aufzunehmen und in die Rechtssetzung einfließen zu lassen.
- Das europäische Jugendportal soll als zentrale Anlaufstelle für junge Menschen gegenüber der EU konsolidierte werden. Bereits jetzt enthält das Jugendportal zahlreiche Informationen: https://europa.eu/youth/EU_de.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:
- Die Einbeziehung junger Menschen, auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung zu fördern, z.B. durch Jugendräte, aktives Suchen von Feedback und Kontaktaufnahme.
- Das soziale und bürgerschaftliche Engagement junger Menschen zu fördern.
- Junge Menschen durch Jugendarbeit, Jugendparlamente, Simulationen, politische Bildung und Medienkompetenz auf Teilhabe vorzubereiten.
- Begegnung: Ermöglichung von Jugendbegegnungen in der EU und darüber hinaus
- Zusammenführung junger Menschen aus ganz Europa und darüber hinaus durch Neuauflage von Formaten wie „die europäische Jugend vereint“ (European Youth Together) und die Förderung des virtuellen Erasmus+ Austauschs.
- Unterstützung und Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps sowie die Aktualisierung und Ausweitung der Empfehlung des Rates über die grenzüberschreitende Mobilität von Freiwilligen von 2008.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:
- Das solidarische Engagement junger Menschen durch den Aufbau nationaler Freiwilligendienste und den Kapazitätsaufbau in Organisationen zu fördern.
- Rechtliche und administrative Hindernisse, für grenzüberschreitende Solidarität (z.B. im Zusammenhang mit Sozialleistungen oder Krankenversicherung) zu beseitigen.
- Die Anerkennung und Validierung von Freiwilligenarbeit zu fördern.
- Befähigung: Förderung der Befähigung der Jugend durch Qualität, Innovation und Anerkennung von Jugendarbeit
- Entwicklung und Verbreitung praktischer Toolkits
- Unterstützung der Anerkennung, Innovation und des Kapazitätsaufbaus im Bereich der Jugendarbeit.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:
- Die Ausbildung von Jugendarbeitern, qualitativ zu verbessern.
- Die Jugendarbeit an die digitale Welt anzupassen.
- Die Anerkennung nicht-formalen und informellen Lernens zu fördern.
- Auf benachteiligte junge Menschen zuzugehen.
- Sektorübergreifende Zusammenarbeit: Berücksichtigung von Jugendbelangen in allen Politikbereichen
- Ein EU-Jugendkoordinator soll künftig sicherstellen, dass die Anliegen der Jugendlichen bei der Ausgestaltung der EU-Politik berücksichtigt werden und gleichzeitig als sichtbare Bezugsperson und Anlaufstelle für junge Menschen bei der Europäischen Kommission agieren.
- Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Jugendpolitik unterstützen durch: Die Gewinnung von Erkenntnissen in Form von Studien, das Voneinander Lernen und den Austausch bewährter Verfahren, die Durchführung von Peer-Reviews und Peer Beratung.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert jeweils drei Schwerpunkte der nationalen Jugendarbeit zu benennen, im Rahmen nationaler Aktionspläne zu konkretisieren und im Zeitraum 2019-2017 zu bearbeiten. Bei der Schwerpunktsetzung können die Mitgliedstaaten drei der folgenden 7 Bereiche wählen: „allgemeine und berufliche Bildung“, „Beschäftigung und Unternehmertum“, „Gesundheit“, „Armut und soziale Inklusion“, „Integration von Migranten“, „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit und Klimawandel“.
Zur vollständigen EU-Jugendstrategie 2019-2027 gelangen Sie hier.