Rat der EU, Europäisches Parlament haben diese Woche eine Einigung zum Europäischen Solidaritätskorps 2018-2020 erzielt.

Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung laut Pressemeldung des Rates EU:

 

  • Der Freiwilligenstrang erhält 90% des Programmbudgets, der Beschäftigungsteil (Praktika & Arbeitseinsätze 10%)
  • Das Budget für den Zeitraum 2018-2020 soll 376,5 Millionen EUR betragen. Die Finanzierung wird zu 80% aus Umschichtungen im aktuellen MFR und zu 20% aus nicht zugewiesenen Geldern bestritten.
  • Das ESC-Portal wird weiterhin eine zentrale Rolle bei der Besetzung der Teilnehmerplätze spielen.
  • Das ESC wird sowohl Inlands- als auch Auslandseinsätze anbieten. Das Budget für Inlandseinsätze wird auf maximal 20% der Gesamtmittel begrenzt.
  • Die Inklusion benachteiligten Jugendlicher soll ein wichtiges Anliegen des ESC werden. Zu diesem Zweck sollen auch Kurzeinsätze möglich sein.
  • Die Durchführung soll in Zusammenarbeit mit einer großen Vielfalt an Teilnehmerorganisationen erfolgen.

 

Der Kompromiss muss nun im Plenum des Europäischen Parlaments und durch die Jugendminister des Rates der EU bestätigt werden. Da es sich um formale Akte handelt, werden keine weiteren Verzögerungen erwartet. Die Verordnung zum ESC soll am 01. Oktober 2018 in Kraft treten.

 

Nach Angaben der Kommission haben sich bis jetzt 60.000 Personen im ESC-Portal registriert. Davon haben 5.000 mit einem Einsatz begonnen.

 

Am 11. Juni hat die Kommission einen Vorschlag für das ESC 2021-2027 veröffentlicht. Mit Hilfe des Budgets in Höhe von 1,26 Mrd. EUR sollen 350.000 Teilnehmer*innen erreicht werden.