Die Europäische Kommission hat am 2. Mai 2018 Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie zum Europäischen Sozialfonds 2021-2027 vorgelegt. In einer neuen Dachverordnung sollen gemeinsame Verwaltungsvorschriften für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds+ (ESF+), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl- und Migrationsfonds (AMF), den Fonds für Innere Sicherheit (ISF) und für das Grenzschutz- und Visainstrument erlassen werden, um so Verwaltungsvereinfachungen zu erzielen. Der ESF soll ab 2021 vor allem zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte herangezogen werden. Hierunter werden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktes, des Zugangs zu inklusiver und hochqualitativen sozialen Dienstleistungen, die Integration Benachteiligter sowie ein besserer Zugang zum Gesundheitssystem verstanden.

Die Vorschläge der Kommission sehen eine Senkung der Kofinanzierungssätze für Mittelempfänger vor. Für weniger entwickelte Regionen soll der maximale Kofinanzierungssatz aus EU-Geldern künftig 70% der förderfähigen Ausgaben betragen (bislang 85%), für Übergangsregionen 55% (bislang 60%) und für weiter entwickelte Regionen 40% (bislang 50%). Da Deutschland größtenteils weiter entwcikelte Regionen beherbergt, würden die Förderbeträge deutlich sinken.

Insgesamt ist für den ESF ab 2021 im Vorschlag zum MFR ein Betrag von 101,2 Mrd. EUR vorgesehen. Gleichzeitig werden die Europäische Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI), den Europäischen Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Menschen (EHAP), das Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI) und das EU-Gesundheitsprogramm in den ESF integriert. Ab 2021 soll dadurch der Titel ESF+ verwendet werden. 

Hintergrund des Vorschlags sind Pläne der Kommission den MFR stärker auf Programme mit Europäischen Mehrwert zu fokusieren. Die Ausgaben für Forschung, Umwelt, Migration und Bildung sollen deutlich steigen. Die so entstehenden Mehrausgaben sollen durch Erhöhungen der echten Eigenmittel sowie Kürzungen bei den Struktur- und Kohäsionsfonds, worunter auch der ESF fällt, finanziert werden.