Nach ausführlichen politischen Verhandlungen hat das Europäische Solidaritätskorps nun offiziel, auf der Basis einer eigenen Rechtsgrundlage, die Arbeit aufgenommen. Am 10. August veröffentlichte die EU-Kommission den Programmleitfaden, die ersten Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Förderanträge.

Überblick

Wie angekündigt werden innerhalb des ESC vier verschiedene Aktivitäten förderfähig sein: Freiwilligeneinsätze, Praktika, Arbeitseinsätze und Solidaritätsprojekte. Die jetzt verabschiedete Rechtsgrundlage läuft bis Ende 2020. Für den Zeitraum 2018-2020 stehen 375,6 Millionen Euro bereit. Für die Zeit ab 2021 muss, aufgrund der zeitlich begerenzten Gültigkeit von EU-Förderprogrammen und der Koppelung an den Zyklus des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), eine neue Rechtsgrundlage verabschiedet werden.

Freiwilligendienst

Im Freiwilligenbereich gibt es die Möglichkeit Freiwilligenprojekte, eine Freiwilligenpartnerschaft und Freiwilligenteams zu beantragen. Freiwilligenprojekte können zwischen 3 und 24 Monate dauern. Während dieser Zeit kann der jeweilige Träger einen oder mehrere Freiwillige aufnehmen, entsenden oder direkt bei sich beschäftigen. Ein Freiwilligendienst kann maximal 12 Monate dauern.

Rahmenverträge für langfristige Planung

Durch die Einführung von Rahmenverträgen bietet die EU, Trägern, die jedes Jahr europäische Freiwilligen aufnehmen oder entsenden möchten, die Möglichkeit die langfristige Planbarkeit ihrer Arbeit zu verbessern. Bei einer sogenannten Freiwilligenpartnerschaft schließen Träger und Kommission ein Abkommen, das drei Jahre lang gültig ist. Darin wird festgelegt wie viele Freiwillige der Träger pro Jahr aufnehmen möchte und welche Höhe die Förderung haben sollte . Der Träger hat anschließend die Möglich sich drei Jahre in Folge im Rahmen eines vereinfachten Antragsverfahrens, auf Freiwilligenprojekte zu bewerben. Jedes dieser Projekte kann bis zu 18 Monate dauern.

Freiwilligendienst mit Gruppen

Die Formate Freiwilligenteams und Solidaritätsprojekte bieten die Möglichkeit eine größere Gruppe, bei einer spezifischen Aktivität anzuleiten und zu betreuen. Freiwilligenteams können 10 bis 40 Teilnehmer*innen umfassen und sich 2 Wochen bis 2 Monate einem Projekt widmen, das einem von drei Schwerpunktthemen gilt, die jährlich von der Kommission festgelegt werden. Für 2018 stehen das kulturelle Erbe Europas, die Integration von Drittstaatenangehörigen und der Umweltschutz auf dem Programm. Bei Solidaritätsprojekten können Gruppen ab fünf Personen für eine Dauer von bis zu 12 Monaten bei der Durchführung eines Projektes durch einen Träger betreut werden.

Bildungsprogramm und subsidiäre Durchführung

Im Gegensatz zum EFD legt das ESC mehr Wert auf eine geeignete Vorbereitung der Teilnehmer*innen. Der Programmleitfaden legt fest, dass spätestens einen Monat vor Beginn des Freiwilligendienstes eine Einführung in die Ziele des ESC, eine Schulung in Konflikt- und Krisenmanagement und eine Unterrichtung zu praktischen Dingen wie Versicherungen, Arbeitszeiten, Taschengeld usw. erfolgen müssen. Dies sind Mindestanforderungen. Den Trägern ist freigestellt über diese Mindestkriterien hinaus zu gehen.

Finanzielle Ausstattung

Finanziell ist das ESC wie folgt ausgestattet. Angenommen ein Träger aus Deutschland entsendet als antragstellende Einrichtung eine Teilnehmer*inn für 12 Monate zu seiner Partnereinrichtung in Bologna, Italien. Für die Reisekosten erhält das Haus 275€. Hinzu kommen 225€ Managementkostenpauschale, 22€ Organisationskosten pro Tag und 5€ Taschengeld pro Tag. Das macht zusammen 10.355 €. Von den Organisationskosten müssen Unterbringung, Verpflegung und Vorbereitung der Teilnehmer*innen bezahlt. Möchte der Träger einen vorbereitenden Besuch durchführen können hierfür 15€ pro Tag + Reisekosten geltend gemacht werden. Arbeit der Träger mit benachteiligten jungen Menschen und möchte eine besondere Betreuung gewährleisten, werden nochmal 7€ pro Tag fällig. Auch Kosten, die aus besonderen Umständen entstehen sowie Personalkosten können nochmals gesondert abgerechnet werden.

Antragsverfahren

Sollten Träger kurzentschlossen in den ESC einsteigen wollen, ist dies möglich erfordert jedoch eine schnelle Antragstellung. Am 16. Oktober endet die Frist zur Beantragung von Freiwilligenprojekten, Freiwilligenpartnerschaften und Solidaritätsprojekten. Für die Freiwilligenteams endet die Deadline am 18. Februar 2019. Für Träger, die bereits EFD erfahren sind, könnten diese Fristen zu halten sein.