Die Rechtsgrundlage für das Solidaritätskorps 2018-2020 ist noch nicht verabschiedet, da muss schon über das Nachfolgeprogramm verhandelt werden. Das Europabüro hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), dem Bayerischen Jugendring, der Evangelischen Kirche in Deutschland/ Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (EKD/aej) und dem Kommissariat der Deutschen Bischöfe Änderungsanträge abgestimmt. Diese Woche wurden die Anträge den Berichterstatter*innen im Europäischen Parlament übergeben.

Die Anträge können Sie hier herunterladen.