1. Neuer Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen

Am 10. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission den Aufruf für das Europäische Solidaritätskorps im Jahr 2019 veröffentlicht. Dieses Programm hat zum Ziel, die Solidarität und den Zusammenhalt in Europa zu stärken, Gemeinschaften zu unterstützen und unbefriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse zu erfüllen. Das soll durch die Förderung von freiwilligem Engagement und praktizierter europäischer Bürgerschaft von jungen Menschen erreicht werden.

Diese Information ist insbesondere für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant, die junge Menschen zu gemeinnützigen Einrichtungen in andere europäische Länder entsenden oder Freiwillige aus diesen Ländern aufnehmen möchten.

Zielgruppe des Programms sind junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren sowie Organisationen und Einrichtungen, die konkrete Einsatzprojekte anbieten und Jugendliche während ihres Dienstes im Europäischen Solidaritätskorps unterstützen.

Das neue Programm knüpft an den bisherigen Europäischen Freiwilligendienst an und erweitert dessen Angebot.

Damit Organisationen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen können, müssen sie vorher ein Qualitätssiegel erhalten, das bis 2020 gültig ist. Die Prüfung folgt dem bisherigen Prinzip der Akkreditierung im Europäischen Freiwilligendienst. Eine Organisation kann dieses Siegel bei der Nationalen Agentur „Jugend für Europa“ für sich selbst oder im Namen einer von ihr rechtlich abhängigen Einrichtung beantragen. Wichtig! Alle Organisationen, die bereits unter Erasmus+ Jugend in Aktion akkreditiert wurden, benötigen keine neue Akkreditierung für das Europäische Solidaritätskorps. Akkreditierte Organisationen können sich über das Europäische Jugendportal einloggen und dort auf die Suche nach potenziellen Freiwilligen gehen: https://europa.eu/youth/solidarity_de.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die unter diesem Aufruf geförderten Formate:

  • Freiwilligenprojekte

Unter Anträgen für Freiwilligenprojekte können eine oder mehrere Arten von Freiwilligenaktivitäten durchgeführt werden:

  • Individuelle Freiwilligentätigkeiten sind befristete, unbezahlte Vollzeiteinsätze von einzelnen jungen Menschen in gemeinnützigen Projekten für eine Dauer zwischen 2 und 12 Monaten. Junge Menschen mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, einen solchen Dienst von 2 Wochen bis 2 Monaten zu leisten.
  • Freiwilligenteams richten sich insbesondere an junge Menschen mit geringeren Chancen und eröffnen Gruppen zwischen 10 und 40 Personen die Möglichkeit, sich bei einer akkreditierten Einrichtung für einen Zeitraum zwischen 2 Wochen bis 2 Monaten zu engagieren.
  • Praktika

Das Europäische Solidaritätskorps eröffnet die Möglichkeit für Organisationen im Solidaritätsbereich, jungen Menschen bezahlte Praktika für einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten anzubieten.

  • Arbeitsstellen

Organisationen im Solidaritätsbereich haben die Möglichkeit, jungen Menschen eine vergütete Beschäftigung von 3 bis 12 Monaten anzubieten.

  • Solidaritätsprojekte

Solidaritätsprojekte funktionieren im Gegensatz zu den anderen Formaten auf nationaler Ebene. Hier schließen sich Gruppen von mindestens 5 Jugendlichen zusammen um sich in ihrem direkten Umfeld für einen guten Zweck zu engagieren. Die Initiative und Durchführung soll von den jungen Menschen selbst kommen, sie können gegebenenfalls von einer Organisation bei der Antragstellung unterstützt werden.

  • Freiwilligenteams in prioritären Bereichen

Darüber hinaus fördert die EU-Kommission zentral Einsätze von Freiwilligenteams in prioritären Bereichen, die jährlich festgelegt werden. Die Themen für 2019 sind: Europäisches Kulturerbe, soziale Inklusion von Menschen mit geringeren Möglichkeiten sowie Aktionen im Umweltbereich einschließlich Vorbeugung von Katastrophen oder Wiederaufbau (Aktivitäten im akuten Katastrophenfall sind ausgeschlossen).

Insgesamt stehen für das neue Programm 375,6 Millionen Euro bis 2020 zur Verfügung. Davon sind 90% für Freiwilligeneinsätze und 10% für Praktika und Arbeitsstellen vorgesehen. Für 2019 sind in Deutschland 17 Mio. Euro vorgesehen.

Durch das Programm werden Mittel wie folgt verteilt:

  • Für Freiwillige:

Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung, An- und Abreise, Versicherung, Sprachkurs, besondere Kosten für junge Menschen mit geringen Chancen

  • Für unterstützende Organisationen:

Aufwendungen für die Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung des Einsatzes

Freiwilligenprojekte und Freiwilligenteams können mit Partnern aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Türkei und in benachbarten Partnerländern durchgeführt werden. Bei den benachbarten Partnerländern handelt es sich um die Länder des Westbalkans: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Länder der östlichen Partnerschaft: Armenien, Aserbeidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, international anerkannte Gebiete der Ukraine, die Länder des südlichen Mittelmeers: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libyen, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, sowie die international anerkannten Gebiete der Russischen Föderation.

Solidaritätsprojekte, Praktika und Arbeitsstellen sind nur in den EU-Mitgliedstaaten möglich.

Antragsteller aus Großbritannien werden darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Voraussetzungen während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt werden müssen. Sollte Großbritannien während der Projektlaufzeit aus der EU ausscheiden, ohne vertragliche Regelungen mit der EU mit Bezug auf die Voraussetzungen in diesem Programm festzulegen, können diese Einrichtungen, wo möglich, ohne EU-Förderung weiter am Projekt mitwirken oder sind aufgefordert, das Projekt zu verlassen.

Fristen für die Antragstellung:

Bitte beachten Sie, dass Anträge für alle folgenden Programme spätestens um 12.00 Uhr MEZ eingereicht werden müssen. Die Anträge werden bei den Nationalen Agenturen bzw. Salto-Youth-Zentren der aufnehmenden oder entsendenden Partner eingereicht. Die notwendigen Unterlagen für einen Online-Antrag finden Sie unter dem folgenden Link: https://webgate.ec.europa.eu/web-esc/screen/home. (Bitte beachten sie, dass Sie sich einmalig ein Benutzerkonto beim Authentifizierungsdienst der EU-Kommission anlegen müssen, um Zugang zu den relevanten Unterlagen zu bekommen.)

 

Freiwilligenprojekte: 5. Februar 2019
30. April 2019
1. Oktober 2019
Praktika und Arbeitsstellen: 5. Februar 2019
30. April 2019
1. Oktober 2019
Solidaritätsprojekte: 5. Februar 2019
30. April 2019
1. Oktober 2019

 

Davon abweichend werden Anträge für Freiwilligenteams in prioritären Bereichen bei der EACEA, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel eingereicht. Hier endet die Antragsfrist am 28. September 2019.

Detaillierte Informationen zum Aufruf finden Sie auf der folgender Website der Europäischen Kommission.

Detaillierte Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps finden Sie im Leitfaden unter der folgenden Adresse: https://ec.europa.eu/youth/sites/youth/files/library/documents/european-solidarity-corps-guide-2019_en.pdf

Im Falle von Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Agentur „Europäisches Solidaritätskorps“ wenden: https://www.jugendfuereuropa.de/direktkontakt/

 

2. Bundesweite Einführungsveranstaltungen zum Europäischen Solidaritätskorps

Im Rahmen einer deutschlandweiten Tour mit Einführungsveranstaltungen in verschiedenen Bundesländern stellt die Nationale Agentur „Jugend für Europa“ unter dem Titel „Mehr Engagement für Europa – Das Europäische Solidaritätskorps ist Programm!“ das neue Programm mit seinen Zielen, Möglichkeiten und Angeboten vor. Als Nationale Agentur möchte „Jugend für Europa“ mit Organisationen und Einrichtungen vor Ort in Kontakt treten um sie zu informieren und zu beraten, aber auch um Feedback und Anregungen einzuholen.

Die Veranstaltung bietet Informationen und Antworten auf folgende Fragen: Welche Möglichkeiten und Angebote bietet das neue EU-Programm für Jugendliche und Organisationen? Was sind die Intentionen des Programms? Welche Formate werden gefördert und wie gestalten sich die formalen Rahmenbedingungen?

In verschiedenen Workshops wird es um Fragestellungen zu Antragstellung, Fördermöglichkeiten und Verwaltung sowie um übergeordnete (politische) Ziele des Europäischen Solidaritätskorps gehen. Darüber hinaus wird die Veranstaltung Raum für Vernetzung, Austausch und gegenseitige Unterstützung bieten und Anknüpfungspunkte für den Austausch geben.

Folgende Termine für die Einführungsveranstaltungen in verschiedenen Bundesländern stehen bereits fest:

  • Hamburg, 15. Januar 2019 (Rudolf-Steiner-Haus, Mittelweg 11-12; 20148 Hamburg)
  • Saarland, 18. Januar 2019 (Rathaus, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken)
  • Nordrhein-Westfalen, 11. Februar 2019, Landschaftsverband Rheinland; Horion-Haus Hermann-Pünder-Straße 1; 50679 Köln)
  • Thüringen, 19. Februar 2019 (Stiftung „Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar“, Jenaer Straße 2/4, 99425 Weimar)
  • Sachsen, 19. März 2019 (Hotel an der Oper Chemnitz, Straße der Nationen 56, 09111 Chemnitz)

Die Anmeldung für die Veranstaltung in einem Bundesland erfolgt unter folgendem Link: https://www.jugendfuereuropa.de/veranstaltungen/eskeinfuehrung/anmelden/.