Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Akkreditierung im Bereich Jugend des Erasmus+ Programms veröffentlicht. Die Einführung von Akkreditierungen im Programmteil Jugend ist eine zentrale Neuerung, die für die neue Förderperiode ab 2021 gilt. Nach erfolgreicher Akkreditierung erhalten Projektträger für die Dauer der gesamten Förderperiode 2021-2027 vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen in Erasmus+ Jugend, Leitaktion 1. Mit der neuen Regelung sollen Vereinfachungen bei der Antragsstellung erreicht werden. Eine Akkreditierung ist vor allem für Projektträger attraktiv, die mindestens alle zwei Jahre Anträge stellen. Projektträger, die pro Jahr mehrere Anträge in Erasmus+ Leitaktion 1 Jugend stellen, sollten definitiv eine Akkreditierung anstreben.

Innerhalb des Antrags müssen die langfristigen Ziele der Organisation in der europäischen Jugendarbeit, ein Aktivitätsplan sowie das Projektmanagement dargelegt werden. Der Aktivitätsplan muss eine Dauer von drei bis sieben Jahren umfassen. Die antragsstellende Organisation muss mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Jugendarbeit vorweisen können. Antragsteller*innen sind darüber hinaus zur Einhaltung der Erasmus+ Youth Quality Standards verpflichtet.

Erasmus+ Projekte im Bereich der Leitaktion 1, Jugend, darunter Jugendbegegnungen und Fachkräfteschulungen, sollen in der Förderperiode 2021-2027 vier Ziele verfolgen: 1. Die Förderung der persönlichen und professionellen Entwicklung der Teilnehmenden, 2. Die Stärkung aktiver Bürgerschaft und politischer Teilhabe, 3. Eine Förderung der qualitativen Entwicklung der Jugendarbeit, 4. Die Förderung von Inklusion und Diversität.

Anträge auf Akkreditierung können vorerst bis zum 31. Dezember 2021 bei der jeweiligen Nationalagentur eingereicht werden. In Deutschland ist die Agentur Jugend für Europa für Erasmus+ Anträge im Bereich Jugend zuständig. Mit der Freischaltung der Antragsdokumente ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Zum Aufruf der Europäischen Kommission gelangen Sie hier

Die Erasmus+ Qualitätsstandards im Bereich Jugend finden Sie unter diesem Link

Das zum Aufruf dazugehörige Rechtsdokument finden Sie hier

Zur Internetseite der Nationalagentur Jugend für Europa gelangen Sie hier