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Die aktuelle Förderperiode 2014-2020 des Erasmus+ Programms geht zu Ende. Mit Beginn der neuen Förderperiode 2021-2027 am 01.01.2021 tritt eine Änderung des Antragsverfahrens in Kraft, die für alle Träger und Einrichtungen von hoher Relevanz ist. In den Programmteilen für Jugend und Erwachsenenbildung wird es künftig ein Akkreditierungsverfahren geben Was bedeutet dies?
In beiden Programmteilen kann die Akkreditierung als eine Mitgliedschaft in Erasmus+ verstanden werden, die einen vereinfachten Zugang zu den Fördermöglichkeiten des Programms ermöglicht. Voraussetzung für den Erhalt einer Akkreditierung, bzw. einer Erasmus+ Mitgliedschaft, ist die Erstellung und Bewilligung eines Antrags, der bei den jeweiligen Nationalagenturen eingereicht werden muss. Für die Jugend ist dies die Jugend für Europa und für die Erwachsenenbildung die NABIBB. Beide Agenturen sind in Bonn ansässig.
Der Antrag auf Akkreditierung gilt vor allem dem Profil der eigenen Organisation und erfordert eine grobe Skizze der geplanten Erasmus+ Projekte. Nach erfolgreicher Bewilligung des Antrags erhält der Träger oder die Einrichtung eine Akkreditierung, die für die gesamte Förderperiode bis zum 31.01.2027 gültig ist. Mit der Akkreditierung können Organisationen anschließend vereinfachte Anträge zur Durchführung ihrer konkreten Projekte stellen.
Ziel der neuen Akkreditierungen ist Erasmus+ inklusiver zu machen und den Zugang zum Programm zu vereinfachen. Für Projektträger erhöht sich durch den unbefristeten, vereinfachten Zugang die Planungssicherheit. Europäische Kommission und Nationalagenturen kalkulieren die jährlichen Mittelzuweisungen in der Regel so, dass alle Akkreditierten Organisationen mit einer Förderung ihrer Einzelprojekte rechnen können.
In beiden Programmbereichen sind Akkreditierungen ausschließlich für die Leitaktion 1 – Lernmobilitäten – möglich.
Akkreditierungen im Bereich Jugend
Die Grundidee für die Akkreditierungen in den Bereichen Jugend und Erwachsenenbildung ist identisch. Dennoch gibt es einige bereichsspezifische Besonderheiten.
Im Bereich Jugend umfasst die Leitaktion 1 Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten und die neuen Jugendpartizipationsprojekte. Zu Fachkräften zählen alle die in der Jugendarbeit und Jugendbildung arbeiten. Dazu gehören auch ehrenamtliche Kräfte. Im Bereich Jugend wird der Einzelantrag für Organisationen, die nur ein konkretes Projekt durchführen wollen, bestehen bleiben. Die Akkreditierung kann im Prinzip von allen Antragsberechtigten genutzt werden, ist jedoch in erster Linie für erfahrene Antragsteller und Organisationen, die mehrere Projekte pro Jahr durchführen möchten gedacht. Träger, die mindestens ein Erasmus+ Projekt pro durchführen möchten, sollten eine Akkreditierung anstreben.
Die Akkreditierung für den Bereich Jugend kann jederzeit beantragt werden. Wichtiger Teil des Antrags ist ein mehrjähriger strategischer Entwicklungsplan. Darin muss dargelegt werden wie sich die eigene Organisation durch die Teilnahme an Erasmus+ verändern soll und welche pädagogischen Konzepte zur Betreuung der jungen Menschen in der Anwendung sind. Durch eine Erasmus+ Akkreditierung wird der Erhalt von Fördermitteln für einen Zeitraum von sieben Jahren sicher und planbar. Im Gegenzug stellen die EU und Jugend für Europa hohe Anforderungen und die Zuverlässigkeit der teilnehmenden Einrichtungen und die Qualität der pädagogischen Arbeit.
Akkreditierungen in der Erwachsenenbildung
Im Gegensatz zur Jugend ist die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung nicht optional. Alle Organisationen, die vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 in der Leitaktion 1 von Erasmus+ Erwachsenenbildung Projekte durchführen wollen, müssen eine Akkreditierung vorweisen können. Daher sind alle Einrichtungen antragsberechtigt. Es sind keine Vorerfahrungen mit EU-Förderprogrammen notwendig. Die Leitaktion 1 umfasst aktuell Fachkräftemobilitäten und Fortbildungen.
Anträge können vorerst nur bis zum 29. Oktober gestellt werden. Ob es weitere Antragsfristen geben wird, ist derzeit nicht bekannt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das neue Akkreditierungsverfahren finden Sie auf:
- Den Internetseiten der Nationalagenturen:
https://www.jugend-in-aktion.de/2021-27/akkreditierung/
https://www.na-bibb.de/erasmus-ab-2021/erasmus-berufsbildung/mobilitaet/akkreditierung/
- Die derzeitigen Antragsdokumente sind über folgende Links abrufbar: