Ab 2021 können Organisationen, die Erasmus+ finanzierte Projekte in der Leitaktion 1 durchführen wollen, zuvor eine Akkreditierung beantragen. In den Leitaktionen 2 und 3 läuft alles wie gehabt weiter. Mit dem Erhalt der Akkreditierung, die mit einer Erasmus+ Mitgliedschaft vergleichbar ist, werden Zuschüsse für konkrete Projekte durch ein vereinfachtes Antragsverfahren zugänglich. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist für die gesamte Förderperiode 2021-2027 gültig. In Erasmus+ Jugend sind Akkreditierungen freiwillig. Einzelanträge sind weiterhin möglich. Akkreditierungen sind für Organisationen, die mindestens einmal im Jahr oder mehr Förderanträge stellen, empfehlenswert. In Erasmus+ Erwachsenenbildung sind Akkreditierungen für alle verpflichtend.

Das Akkreditierungsverfahren ist neu, der Informationsbedarf ist hoch. Die Nationalagenturen Jugend für Europa und die NABIBB führen daher Informationsveranstaltungen durch.

Jugend für Europa lädt interessierte Träger zu einer Online-Informationsveranstaltungen am 29.09.2020 um 10 Uhr ein. Anmeldungen sind bis zum 27.09.2020 auf der Internetseite der Agentur möglich: https://www.jugendfuereuropa.de/news/10973-online-informationsveranstaltung-neues-akkreditierungsverfahren-fuer-die-leitaktion-1-in-erasmus-jugend-in-aktion/

Die NABIBB bietet die Möglichkeit in ihrer nächsten Online-Veranstaltung am 09.09.2020 von 14 bis 15 Uhr Fragen zu den neuen Akkreditierungen in der Leitaktion 1 Erwachsenenbildung zu stellen und Antworten zu erhalten: https://www.na-bibb.de/service/veranstaltungen/details/news/fragen-und-antworten-zur-akkreditierung-in-der-ka1-erwachsenenbildung1/

Für alle, welche die letzte Informationsveranstaltung der NABIBB verpasst haben, stellt die Agentur die Folien der Präsentation zum Herunterladen zur Verfügung: https://www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/na-bibb.de/Dokumente/01_Erasmusplus_allgemein/Dokumente_uebergreifend/Erasmus_ab_2021/EB_Pr%C3%A4sentation_mit_inhaltlichen_Ausf%C3%BChrungen_mit_cc_Lizenz.pdf