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Voraussetzung für eine Teilnahme an Erasmus+ Leitaktion 1 in der Erwachsenenbildung ist in der am 01.01.2021 beginnenden Förderperiode der Besitz einer gültigen Akkreditierung. Bewerber müssen sich zwischen einer Einzelakkreditierung oder einer Akkreditierung als Mitglied eines Mobilitätskonsortiums entscheiden. Die Beantragung beider Formen ist nicht möglich.
Was genau ist ein Mobilitätskonsortium? Ein Mobilitätskonsortium ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen aus demselben Land, die in anderen EU-Ländern Veranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte wie Fachtagungen und Fortbildungen durchführen wollen. Jedes Mobilitätskonsortium braucht eine Konsortialleitung. Dies geschieht durch eine Organisation, die eine gültige Akkreditierung als Leiter*in eines Konsortiums besitzt. Einzelantragsteller und Konsortialleiter beantragen ihre Akkreditierung direkt bei der Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (NABIBB). Organisationen, die einfaches Mitglied eines Konsortiums werden möchten, müssen sich einen Konsortialleiter suchen und diesen um Aufnahme ersuchen.
Ein Mobilitätskonsortium kann dauerhaft aus denselben Mitgliedern bestehen oder die Zusammensetzung Jahr für Jahr ändern.
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Mobilitätskonsortien:
- Lernkonsortien
Eine Organisation mit viel Know-how in der Arbeit mit Erasmus+ möchte ihre Expertise mit Partnerorganisationen teilen und diese fit für die eigenständige Arbeit mit dem Programm machen. Die erfahrene Organisation kann sich als Konsortialleitung akkreditieren lassen und anschließend weniger erfahrene Organisationen aufnehmen.
- Thematische Konsortien
Mehrere Organisationen möchten sich intensiv mit einem bestimmten Thema beschäftigen und gründen ein Konsortium, um langfristig gemeinsame Fachkräfteschulungen durchzuführen.
- Konsortien zur Bündelung von Ressourcen
Eine Gruppe von Organisationen beschließt, dass sich Mobilitäten gemeinsam effizienter durchführen lassen. Sie gründet ein Konsortium und organisiert Fachkräfteschulungen zu verschiedenen Themen.
Flexibilität
Mitglieder eines Konsortiums behalten weitgehende Flexibilität. Während seiner Mitgliedschaft im Konsortium, kann ein einfaches Mitglied keine eigenständigen Mobilitäten durchführen, sondern ist an die Konsortialleitung gebunden. Beschließt ein Mitglied, dass es selbstständig tätig werden will kann es das Konsortium verlassen und eine Akkreditierung als Einzelorganisation beantragen. Akkreditierte Konsortialleiter können bei Bedarf wie eine Einzelorganisation agieren und ohne die Konsortialmitglieder Mobilitäten durchführen.
Fristen
Frist für die Einreichung von Anträgen ist dieses Jahr der 29. Oktober. Laut NABIBB wird es für die Dauer der gesamten Förderperiode mindestens eine Antragsfrist pro Jahr geben.
Nach erfolgreicher Akkreditierung können vereinfacht Erasmus-Zuschüssen beantragt werden. Die Frist für den Abruf von Zuschüssen wird im März 2021 sein.